Häufig gestellt Fragen
Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Gutachtens benötigt
- aktueller Grundbuchauszug
- Katasterkarte bzw. Flurkarte
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbeitragsbescheinigung
- Bauzeichnungen/Pläne
- evtl. Lageplan
- Teilungserklärung (bei Wohnungen)
Was passiert, wenn man bestimmte Unterlagen nicht beibringen kann
Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten können selbstverständlich von uns beschafft werden. Die dabei entstehenden Kosten werden ohne weitere Aufschläge 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.
Wie verläuft die Auftragsabwicklung im allgemeinen
- Abschluss eines Sachverständigenvertrages
- Übergabe aller vorhandenen Unterlagen von Seiten des Auftraggebers
- Vereinbarung und Durchführung eines Ortsbesichtigungstermins
- Beschaffung der erforderlichen Unterlagen von unserer Seite
- Einholung von aktuellen Ämterinformationen
- Erstellung des Gutachtens in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl
- Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber sowie Rechnungsstellung
Wie hoch ist das Sachverständigenhonorar
Unsere Honorare für Verkehrswertgutachten werden in der Regel nach den Sätzen der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) “ bestimmt. Für Wertermittlungen gilt hier der § 34 (1) HOAI.
Wie lange dauert die Auftragsabwicklung
Bei Vorliegen aller zur Wertermittlung erforderlichen Daten werden die Gutachtenaufträge sehr zügig, tlw. innerhalb weniger Tage, bearbeitet. In der Regel benötigen wir ca. 3 Wochen zur Fertigstellung.
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug
Grundbuchauszüge werden bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten für einen unbeglaubigten Auszug belaufen sich in Berlin auf z. Zt. 10,00 Euro.
Wo beantrage ich eine Katasterkarte
Katasterkarten werden beim Kataster- bzw. Vermessungsamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten belaufen sich in Berlin auf z. Zt. 10,23 Euro.
Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten belaufen sich bei einem Negativbescheid in Berlin auf z. Zt. 17,00 Euro.
Wo bekomme ich eine Erschließungsbeitragsbescheinigung
Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung kann beim Tiefbauamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Bei Beantragung ist es ratsam, die Höhe etwaiger Erschließungsbeiträge sowie mögliche Straßenlandabtretungen abzufragen. Die Kosten belaufen sich bei einem Negativbescheid in Berlin auf z. Zt. 30,68 Euro.
Kann ich auch als Nichteigentümer ein Gutachten in Auftrag geben
Bei Vorhandensein einer Vollmacht des Eigentümers stellt dies kein Problem dar.