Dr. Gleser & Dalhoefer Immobilienbewertung
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Grundsteuer Gutachten

NEU: Unsere unkomplizierte und kostengünstige Vorprüfung für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.

Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für die Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 kann ausschließlich im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung erfolgen. Für die Einheitswertermittlung bis zum 31. Dezember 2024 ist ein solcher Nachweis nicht möglich.

Um einen niedrigeren gemeinen Wert geltend zu machen, müssen Steuerpflichtige diesen gegenüber dem zuständigen Finanzamt nachweisen. Dabei tragen sie die Nachweislast, was bedeutet, dass sie nicht nur eine bloße Darlegung vornehmen müssen. Der Nachweis kann entweder durch ein Vollgutachten oder durch einen stichtagsnahen Kaufpreis erbracht werden.

Damit das Finanzamt den nachgewiesenen gemeinen Wert berücksichtigen kann, muss der zuletzt festgestellte Grundsteuerwert um mindestens 40 Prozent höher sein. Zudem müssen deutliche Abweichungen des individuellen Grundstücks vom festgestellten Grundsteuerwert vorliegen, um den Nachweis eines niedrigeren Werts erfolgreich führen zu können.

Um ab dem 1. Januar 2025 einen niedrigeren gemeinen Wert für die Grundsteuer zu berücksichtigen, ist es also zwingend erforderlich, dass der zuletzt festgestellte Grundsteuerwert diesen um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Ob sich ein Nachweis (Vollgutachten) eines niedrigeren gemeinen Werts für Ihr Grundstück bzw. Ihre Immobilie im Rahmen der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 lohnt, können wir unkompliziert und kostengünstig anhand weniger uns zur Verfügung gestellter Objektunterlagen im Rahmen einer gutachterlichen Vorprüfung ohne Besichtigung für Sie feststellen.

Hierzu füllen Sie das nachfolgende Kontaktformular aus und machen einfach ein Kreuz bei „Grundsteuer“ oder kreuzen weitere Themen an, welche Sie hinsichtlich unserer Dienstleistungen „Immobilienbewertung“ und „energetische Gebäudeprüfung“ interessieren.


    Bei Fragen rund um Ihre Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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