Firmenkunden
Für Firmenkunden erstellen wir Gutachten im Rahmen von Erwerb und Veräußerung, Beleihungswertgutachten, steuerliche Bewertung und Optimierung, jährliche Bewertungen von Bestandsimmobilien, Portfoliobewertung, Fondsbewertung, Jahresabschlüsse uvm.
Für Gewerbetreibende, Firmen und Industrieunternehmen
Beim Erwerb
Wenn Sie am Kauf oder Verkauf einer Immobilie Ihres Unternehmens interessiert sind, bieten wir Ihnen unsere kompetente Unterstützung an.
In steuerlichen Angelegenheiten
Bei Entnahmen aus dem Betriebsvermögen oder Einlagen in das Betriebsvermögen ermitteln wir den von Ihnen benötigten Verkehrswert. Auch im Rahmen einer Unternehmensbewertung helfen wir Ihnen, die Immobilien Ihres Unternehmens richtig zu bewerten.
Immobilien Steuer: Sollte Ihre Immobilie vom Finanzamt zu hoch bewertet worden sein, helfen wir Ihnen bei der Entscheidung, ob ein Verkehrswertgutachten zu einer Korrektur der Steuerfestsetzung führt.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesen Dienstleistungen. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir freuen mich auf die Zusammenarbeit, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für das Problem Ihres Mandanten zu finden.
Für Rechtsanwälte und Notare
Wertermittlung zur Unterstützung von Anwälten und Notaren
Nicht nur bei der Vererbung von Immobilien steht die Wertermittlung im Fokus von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Rechte und Lasten, welche ein Grundstück belasten, sind oft nicht erkennbar und in ihrer Wertigkeit nicht leicht zu beurteilen. Wir helfen Ihnen und Ihren Mandanten, alle Fragen rund um die Immobilie kompetent und sicher zu erörtern und zu klären.
Rechtsanwälte unterstützen wir gerne in Familienrechts- und Erbschaftssachen ihrer Mandantschaft ebenso, wie auch in der Bewertung von Rechten und Lasten
In Familienangelegenheiten wie Pflegschaft, Pflichtteilsanspruch, Erbschaft oder Scheidung erstellen wir Ihnen schnell, kompetent und gerichtsfest ein Verkehrswertgutachten. Ob ein Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit der Erbschaft einer Immobilie erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben oder Ihren individuellen Bedürfnissen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. Bitte lesen Sie hier weiter.
Notare unterstützen wir im Rahmen eines möglichen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (GWG) durch eine gutachterliche Vorprüfung im Vorfeld der Beurkundung mit einer Mandantenorientierten Kaufpreisaufteilung zwischen Grund-und Boden und Gebäude.
Die vertragliche Kaufpreisaufteilung zwischen Grund-/Boden und Gebäude darf laut Bundesfinanzhof (Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19) durch das Finanzamt nicht mittels der Arbeitshilfe des BMF ersetzt werden.
Das bedeutet für Ihre Mandantschaft: Wenn der Gebäudeanteil am Kaufpreis bereits im notariellen Kaufvertrag festgehalten wird, dann ist das Finanzamt angehalten, diesen Wert auch zur Festsetzung der Abschreibung heranzuziehen. Zumindest dann, wenn er nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den tatsächlichen Gegebenheiten steht.
Für diesen Zweck erstellen wir Vorfeld einer notariellen Beurkundung eine möglichst vorteilhafte gutachterliche Einschätzung damit es zu keinem Missverhältnis kommt, um diesen Wert im Kaufvertrag festhalten zu können. Diese Wertermittlung erfolgt in der Regel ohne Ortsbesichtigung anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Selbstverständlich ist es auch möglich, zu einem späteren Zeitpunkt ein Gutachten zu erstellen, das eine steuerlich günstigere Aufteilung von Grund und Boden und Gebäude darstellt.
Auch die Beweissicherung ermöglicht es Ihnen als Rechtsanwalt für Ihre Mandantschaft eine hohe Sicherheit zu gewährleisten
Die Beweissicherung dient der Erfassung und Dokumentation des Ist-Zustandes. Oftmals ist es im Falle, dass Insolvenzen zu unerwarteten Bauunterbrechungen führen, empfehlenswert durch eine Beweissicherung Ansprüche gegenüber dem Verursacher zu sichern und spätere Haftungsfälle abzugrenzen, bevor durch Dritte die Arbeiten weitergeführt werden.
Eine Beweissicherung, bei der die angrenzende Bebauung vor und nach der Baumaßnahme besichtigt und dokumentiert wird, ist für beide Seiten von Vorteil. Es schafft Klarheit und hilft bei der Schadensregulierung. Jahrelange Streitigkeiten, die in der Regel für beide Seiten unbefriedigend enden, können so bereits im Vorfeld vermieden werden.
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Wir unterstützen Steuerberater, Wirtschaftprüfer in Immobilienfragen
Steuerberater tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Mandanten, wenn es um die richtige Bewertung von Immobilien geht.
Die Bewertung einer Immobilie durch das Finanzamt fällt meist zu hoch aus, zumal die Bewertung ohne Ortsbesichtigung erfolgt und die Individualität der Immobilie nicht durch einen Sachverständigen ermittelt wird. Nicht nur beim Erben von Immobilien spielt die kompetente Wertermittlung eine entscheidende Rolle, sondern auch bei der Schenkung oder der Betriebsaufgabe.
Die Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer auf Immobilien sind 2009 durch das Bundesverfassungsgericht geändert worden und dem Geldvermögen steuerlich gleichgestellt. Der gemeine Wert, Verkehrswert oder Marktwert der übertragenen Immobilie steht in Abhängigkeit zur Höhe des Steuerbescheids.
Die pauschale Grundstücksbewertung der Finanzverwaltung nach dem Bewertungsgesetz stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, das weder die Restnutzungsdauer, den Pflegezustand, Ausstattungsstandard, Schäden und Rechte und Belastungen aus Abteilung II des Grundbuchs noch die marktüblich zu erzielenden Erträge berücksichtigt. Auch Baulasten bleiben unberücksichtigt.
Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i. S. d. § 198 BewG erstellen wir regelmäßig Verkehrswertgutachten zur Reduzierung der Steuerlast.
- Spezielle Beachtung findet dabei die Berücksichtigung der Wertminderungen durch Nießbrauch und Wohnungsrecht. Sollte die jeweiligen Berechtigten innerhalb der laut § 14 Abs. 2 BewG genannten Fristen versterben, so wäre bei einer Bewertung nach § 14 Abs. 1 BewG rückwirkend die Schenkungssteuer nach der wirklichen Dauer der Nutzung zu berichtigen. Wird jedoch der gemeine Wert der Immobilie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt und somit der Verkehrswert der Immobilie nach Abzug der Wertminderungen durch Nießbrauch bzw. Wohnungsrecht festgestellt, so erfolgt auch dann keine Berichtigung, wenn die Berechtigten innerhalb der genannten Fristen versterben sollte. Es verbleibt dann bei der Ermittlung der Wertminderung durch Nießbrauch und Wohnungsrecht auf der Grundlage der statistischen Lebenserwartung am Tag der Schenkung.
- Mit Urteil des FG Münster vom 24.11.2022 (3 K 1201/21 F) besteht aktuell die Möglichkeit den Verkehrswert von Miteigentums- oder Bruchteilsanteilen im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts, um einen erheblichen Abschlag zu reduzieren.
Betriebsübergabe
Auch Im Falle der Entnahme aus dem Betriebsvermögen, bzw. Einlage in das Betriebsvermögen führen wir die von Ihnen benötigte Grundstücksbewertung durch und ermitteln den Verkehrswert.
Für Banken
Für Banken erstellen wir Beleihungswertgutachten nach der Beleihungswertverordnung. Unsere Mitarbeiter sind von HypZert zertifiziert und durch ständige Fortbildung optimal geschult. Gerne sind wir bereit, Rahmenverträge abzuschließen.