Immobiliengutachten für Privatpersonen
Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen?
Hier helfen wir Ihnen durch das Erstellen einer Gutachterlichen Stellungnahme, mit deren Hilfe Sie den Wert der Immobilie aufgezeigt bekommen. Diese Bewertung einer Immobilie ermöglicht es Ihnen auf einer soliden Grundlage die Entscheidung über Ihr Angebot zu treffen.
Sachverständiger für Immobilien in Familienrechtssachen
Benötigen Sie in Familienangelegenheiten, wie Pflegschaft, Erbschaft oder Scheidung ein Verkehrswertgutachten, so erstellen wir Ihnen dieses schnell, kompetent und gerichtsfest.
Ob ein Verkehrswertgutachten notwendig ist, richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben oder Ihren individuellen Bedürfnissen. Auch hier beraten wir Sie gerne.
Bewertung einer Immobilie im Steuerrecht
Die Bewertung einer Immobilie durch das Finanzamt kann oft zu hoch ausfallen, zumal die Bewertung ohne eine Ortsbesichtigung erfolgt und die Individualität der Immobilie nicht durch einen Sachverständigen für Immobilien erfolgt.
Als Service bieten wir Ihnen in Steuerlichen Angelegenheiten die Abschätzung, ob ein Verkehrswertgutachten zur Korrektur der steuerlichen Festsetzung führen wird.